Zoll

Flugplatzverein Thun (FVT)  - Thun Airfield   gültig ab 31.03.2010                              Direkt zum Zollformular Thun

 

1.       Gegenstand

Dieses Dokument regelt den Verfahrensablauf für den Aus- bzw. Einflug vom / zum Flugplatz Thun und die Auflagen, welche durch Passagiere und Besatzungen eingehalten werden müssen. Die Grundlage dieses Dokumentes bildet die Vereinbarung zwischen der Oberzolldirektion der Kantonspolizei Bern und dem Flugplatz Thun vom 01. August 2009.
Änderungen sind jederzeit möglich.

 

2. Geltungsbereich

Die Regelung gilt ausschliesslich für Passagiere und Besatzungsmitglieder, die für die Schweiz gültige Reisedokumente mitführen. Personen die der Visumspflicht unterliegen, haben zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder auszureisen.
Dieses Zollverfahren ist nur auf Intra-Schengen Flüge (Flüge zwischen Schengen Staaten) anwendbar!

                         

3. Zugelassene Waren

An Bord der Luftfahrzeuge dürfen sich befinden:

   a. Zum Luftfahrzeug gehörende Ausrüstung
   b. Gebrauchtes persönliches Reisegut der Passagiere und der Besatzung;
   c. Reiseproviant in der Menge eines Tagesbedarfs je Person;
   d. Tabakwaren, alkoholische Getränke im Rahmen der Freimengen sowie
       andere Waren im Rahmen der Wertfreigrenzen.

Befinden sich andere Waren an Bord, hat der Abflug bzw. die Landung zwingend über einen Zollflugplatz zu erfolgen. Zollflugplätze sind ebenfalls anzufliegen, wenn:

   a. Bei schweizerisch verzollten Flugzeugen im Ausland Reparatur- und
       Unterhaltsarbeiten durchgeführt worden sind;
   b. Bei schweizerisch unverzollten Flugzeugen Reparatur- und
       Unterhaltsarbeiten in der Schweiz durchgeführt werden;
   c. In der Schweiz nicht verzollte Flugzeuge anders als für direkte Abflüge und
       Landungen verwendet werden.

 

4. Betriebstage

Zoll-Abflüge und Landungen sind nur während den C-Büro Betriebszeiten des Flugplatzes Thun möglich.
Der Flugplatzchef oder Stv. muss auf dem Flugplatz anwesend sein. Andernfalls muss der Aus- bzw. Einflug über einen Zollflugplatz erfolgen. Seitens Piloten besteht kein Recht auf Anwesenheit eines Flugplatzchefs.

 

5. Gebühren

Die Kosten für den Aus- bzw. Einflug finden Sie auf der aktuellen Gebührenliste.
Die Kosten betragen pro Bewegung und Flugzeug Fr. 25.- und sind wie Landegebühren am Flugplatz zu entrichten.
Für offizielle interne Gruppenausflüge mit gleicher Abflugs-, Ankunftszeit sind die Kosten nur einmal pro Tag und Bewegung zu entrichten.

 

6. Einflugverfahren

Der verantwortliche Pilot meldet zusätzlich zum Tel. PPR den geplanten Einflug auf www.Thun-Airfield.ch  (Zollverfahren -> Zollerklärung) an. Hierfür wird das Formular „Zollerklärung für Grenzüberschreitende Flüge“ ausgefüllt und abgeschickt. Anschliessend erfolgt frühestens 24h vor der geplanten Landezeit ein Anruf beim Flugplatzchef um die Zollanmeldung auszulösen. Diese Anmeldung hat spätestens 3 h vor der geplanten Landung zu erfolgen.
Der Flugplatzchef stellt den Zollbehörden spätestens 2h vor der geplanten Landung die Zollanmeldung des Piloten per Internet zu (Aktivierung).

 

Ankunft
Der Pilot stellt das Flugzeug auf dem ihm durch den Flugplatzchef zugewiesenen Abstellplatz ab. Der Flugplatzchef ist verantwortlich, dass bis zur gemeldeten Ankunftszeit allfälliges Gepäck/ Waren im Flugzeug verbleiben, der Pilot und die Passagiere sich direkt zum C – Büro begeben und dort allfällige Kontrollen abwarten (bis zur planmässigen Ankunftszeit).

Planmässige Ankunft
Erfolgt keine Intervention durch die Zollbehörden, gilt die Einreise für Pilot und Passagiere als gewährt.

Verspätete Ankunft
Verspätungen über 30 Minuten meldet der Flugplatzchef den Zollbehörden durch erneutes Senden des Formulars (Bemerkungen an Behörden ausfüllen).

Flugabbruch oder Änderung der Reiseroute
Flugabbruch oder Änderung der Reiseroute meldet der Flugplatzchef umgehend den Zollbehörden per Formular (in dringenden Fällen telefonisch).

                         

7. Abflugverfahren

Der verantwortliche Pilot meldet den geplanten Abflug auf www.Thun-Airfield.ch  (Zollverfahren -> Zollerklärung) an. Hierfür wird das Formular „Zollerklärung für Grenzüberschreitende Flüge“ ausgefüllt und abgeschickt. Anschliessend erfolgt frühestens 24h vor der geplanten Startzeit ein Anruf beim Flugplatzchef um die Zollanmeldung auszulösen. Diese Anmeldung hat spätestens 2 h vor dem geplanten Start zu erfolgen. Der Flugplatzchef stellt den Zollbehörden spätestens 1h vor dem geplanten Start die Zollanmeldung des Piloten per Internet zu (Aktivierung).

 

Zollerklärung Thun

Formular (deutsch)

Formulaire (français)

Form (english)

Vorzeitiger Abflug
Der Flugplatzchef ist verantwortlich, dass die geplante und angemeldete Startzeit eingehalten wird.
Ein vorzeitiger Start ist ausgeschlossen.

Planmässiger Abflug
Erfolgt bis zur der gemeldeten Startzeit keine Intervention durch die Zollbehörden, gilt der Abflug als gewährt. EOBT???

Verspäteter Abflug
Verspätungen über 30 Minuten meldet der Flugplatzchef den Zollbehörden durch erneutes Senden des Formulars (Bemerkungen an Behörden ausfüllen).

Flugabbruch oder Änderung der Reiseroute Flugabbruch oder Änderung der Reiseroute meldet der Flugplatzchef umgehend den Zollbehörden per Formular (in dringenden Fällen telefonisch).

                         

8. Systemausfall

Systemprobleme (Internet,Server … ) meldet der Flugplatzchef umgehend telefonisch den Zollbehörden und erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen.
Zollamt Bern: Tel. 031 322 68 71  Betriebszeiten: 07:30-12:00  / 13:30-17:00

ausserhalb Bürozeiten Tel. gem. Vereinbarung Zoll Kontrollstelle OZD 224-9.-XX informieren.

9. Kontakt:

Flugplatz Thun             

Flugplatzchef:              Hansueli Stauffer                      Tel. +41 79 214 57 47

Flugplatzchef Stv:        Kurt Krebs                                Tel. +41 79 651 67 50