Der Flugplatzverein Thun (FVT), ein Verein nach Art. 60ff ZGB, ist als Halter und Betreiber des Flugplatz Thun Vertragspartner gegenüber der Landeigentümerin, der Schweizerische Eidgenossenschaften vertreten durch das VBS, auf dem Waffenplatz Thun. Er stellt den ansässigen Fluggruppen, welche unabhängige Vereine mit eigenen Statuten darstellen, die Infrastruktur für einen sicheren Flugbetrieb zur Verfügung.

Die Infrastrukur stellt sich wie folgt zusammen:

  • eine Motorflugpiste und eine Segelflugpiste aus Gras mit je 800 m länge
  • ein Motorflughangar mit Werkstattabteil (ASE-Consulting) und Flugbetriebsbüro (C-Büro)
  • ein Segelflughangar mit angrenzendem Abstellplatz für Anhänger
  • einem Baulokal der Segelfluggruppe
  • einem Bürocontainer für Flugschule und Sitzungen (B-Büro)
  • einem Flugplatzbeizli für den kulinarichen Teil

Der Flugplatz Thun kann unter gewissen Auflagen auch von auswärtigen Piloten genutzt werden. Diese Auflagen sind in den offiziellen Publikationen (VFR Manual) und im durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigten Betriebsreglement.